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So unterstützen Sie uns
Möglichkeit #1
Zeit stiften
Sie möchten sich und Ihre Fähigkeiten direkt bei der Gestaltung des Gemeinwesens unserer Stadt einbringen?
Möglichkeit #2
Geld stiften
Mit jeder Zuwendung – ob Spende oder Zustiftung – unterstützen Sie uns und helfen unsere Projekte zu realisieren.
Rechtliches
Steuerliche Aspekte
Zuwendungen an gemeinnützige Stiftungen werden vom Gesetzgeber steuerlich begünstigt.
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Soziale Netzwerke
Auch die Bürgerstiftung Rottweil ist in den sozialen Netzwerken unterwegs. Schaut doch einfach mal vorbei!
Möglichkeit #1
Zeit stiften
Sie möchten sich und Ihre Fähigkeiten direkt bei der Gestaltung des Gemeinwesens unserer Stadt einbringen?
Dann werden Sie Teil unseres Teams und unterstützen Sie uns als ehrenamtliche/r Mitarberiter/in.
Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen!!
Möglichkeit #2
Geld stiften
Die Bürgerstiftung Rottweil ist eine offene Stiftung. Jede großherzige Hilfe ist hier gefragt! Wenn Sie unmittelbar für Ihre Stadt Rottweil und Umgebung etwas tun wollen, ehrenamtliche Arbeit und gemeinnützige Projekte unterstützen wollen – und das über lange Zeit hinweg, dann können Sie hier zustiften und/oder spenden:
Volksbank Rottweil
IBAN DE22 6429 0120 0200 7000 06
BIC GENODES1VRW
Bitte geben Sie im Verwendungszweck „Zustiftung“ oder „Spende“ an.
Der Unterschied besteht darin:
- Zustiftung: das Kapital darf nicht verwendet werden und ist dadurch langfristig gesichert; nur die Kapitalerträge dürfen verwendet werden.
- Spende: diese kann von der Stiftungsverwaltung direkt im Sinne der Satzung verwendet werden.
Wichtig: Die Zustiftung und/oder Spende kann auch anonym erfolgen. Sofern es der Zuwender wünscht, wird sein Name nicht veröffentlicht.
Steuerliche Abzugsfähigkeit
Ob Spende oder Zustiftung – in beiden Fällen erhalten Sie von uns eine Spendenbescheinigung für das Finanzamt.
Rechtliches
Steuerliche Aspekte
Zuwendungen an gemeinnützige Stiftungen werden vom Gesetzgeber steuerlich begünstigt.
Die Bürgerstiftung Rottweil ist als rechtsfähige Stiftung vom Regierungspräsidium Freiburg am 19. November 2007 anerkannt worden. Das Finanzamt Rottweil hat ihr bescheinigt, dass ihre Tätigkeit satzungsmäßig mildtätigen und gemeinnützigen Zwecken dient. Zuwendungen an die Stiftung (d.h. Spenden und Einzahlungen auf das Stiftungskapital) sind daher bei der Einkommensteuer des Zuwendenden im Rahmen der Grenzen des § 10b EStG abzugsfähig.
Ab dem 01.01.2007 gelten nach dem “Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements“, das am 10.10.2007 erlassen wurde, die folgenden Regelungen:
- Spenden können bis zu 20% des Gesamtbetrags der Einkünfte einkommensteu-erlich abgezogen werden. Soweit die Spenden in einem Jahr diesen Höchstbetrag übersteigen oder sich steuerlich nicht auswirken, kann ein Abzug in den folgenden Jahren erfolgen.
- Zuwendungen in den Vermögensstock einer steuerbegünstigten Stiftung können über den oben genannten Abzug hinaus innerhalb von 10 Jahren bis zu einem Gesamtbetrag von 1.000.000 Euro einkommensteuerlich abgezogen werden.
Vielen Dank
Unsere Unterstützer
Stand: 31.12.2023
Grundkapital Volksbank Rottweil | 250.000,00 € |
Geschwister Knittel im Rahmen eines Namensfonds (inkl. Grundstücke) | 948.724,01 € |
Monika-Fonds (Namenfonds) | 200.000,00 € |
Aufstockung Voba ins. | 125.000,00 € |
Kröner, Lotte im Rahmen eines Namenfonds | 51.793,97 € |
Bucher Stahlhandel GmbH | 25.000,00 € |
Umwidmung freier Liquidität der Bürgerstiftung in Stiftungskapital | 22.825,00 € |
Scheible, Reinhold | 20.000,00 € |
BDT AG (Steinhilber) | 15.000,00 € |
Rauner, Henry | 12.000,00 € |
Holzmanufaktur Rottweil GmbH | 10.000,00 € |
Schellhorn, Markus | 10.000,00 € |
Stadt Rottweil | 10.000,00 € |
86 weitere Zustifter ( je < 500 € ) |
8.088,94 € |
aus Aktionen | 4.237,63 € |
Anonyme Zustifter | 3.379,73 € |
Steinwandel, Dietmar | 2.000,00 € |
MARKKOM GmbH |
1.690,00 € |
Groz, Wolfgang | 1.000,00 € |
Guhl, Werner | 1.000,00 € |
KEP GmbH | 1.000,00 € |
Wagner, Petra | 1.000,00 € |
Dr. med. Schuhmacher, Georg |
950,00 € |
GVS Consulting GmbH & Co. KG |
600,00 € |
Busch, Hans-Jörg | 500,00 € |
Hertkorn, Helene und Franz |
500,00 € |
Österle, Alexander | 500,00 € |
Aktuelles Stiftungsvermögen | 1.726.789,28 € |